Bürgerentscheid am 8. März: Fehler in den Briefwahlunterlagen
Das Wahlamt bittet alle Personen, die bis zum 4. Februar 2026 für den Bürgerentscheid Briefwahl beantragt haben, um besondere Beachtung:
Auf dem gelben Wahlschein für den Bürgerentscheid ist ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Auf der Vorderseite heißt es in dem Abschnitt „Achtung Briefwählerinnen und Briefwähler“: […] „Dann erst den Wahlschein in den gelben Wahlbriefumschlag stecken.“
Richtigerweise müsste dort stehen: […] „Dann erst den Wahlschein in den ROTEN Wahlbriefumschlag stecken.“
Die Anleitung auf der Rückseite des gelben Wahlscheins ist korrekt. Wir bitten die betroffenen Personen, dieser Anleitung zu folgen.
Daher werden alle Briefwählerinnen und -wähler gebeten, ihre Unterlagen vor der Stimmabgabe genau zu prüfen und ihre Stimmzettel korrekt in die vorgesehenen Umschläge einzulegen.
Bei Anträgen auf Briefwahl, die ab dem 5. Februar 2026 gestellt wurden, ist dieser Fehler bereits korrigiert.
FAQ
Wer ist betroffen?
Betroffen von diesem redaktionellen Fehler in den Unterlagen sind Personen, die bis zum 4. Februar 2026 ihre Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid beantragt haben.
Diese rund 8.000 Personen (von insgesamt 68.127 Wahlberechtigten für den Bürgerentscheid) erhalten schnellstmöglich per Brief einen Hinweis zum korrekten Einlegen der Wahlunterlagen in die Umschläge.
Personen, die ihre Briefwahlunterlagen ab dem 5. Februar 2026 beantragt haben, erhalten eine korrigierte Fassung des Wahlscheins.
Betrifft das auch die Landtagswahl?
Wie gebe ich meine Wahlunterlagen nun korrekt ab?
Befolgen Sie dazu die folgenden Schritte:
- Legen Sie den gekennzeichneten gelben Stimmzettel, den Sie für die Stimmabgabe verwenden – sonst nichts! –, in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag (der Stimmzettelumschlag kommt später ungeöffnet in die Wahlurne)
- Kleben Sie den gelben Stimmzettelumschlag zu
- Unterschreiben Sie die auf der Vorderseite dieses Wahlscheins vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Datums
- Legen Sie den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen gelben Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag
- Falls Sie auch an der Landtagswahl teilnehmen, legen Sie den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag sowie den weißen Wahlschein für die Landtagswahl ebenfalls in den roten Wahlbriefumschlag
- Kleben Sie den roten Wahlbriefumschlag zu
- Geben Sie den Wahlbrief rechtzeitig zur Post oder geben Sie ihn rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle ab
Diese Anleitung finden Sie auch auf der Rückseite Ihres gelben Wahlscheins zum Bürgerentscheid.
Ich bin mir unsicher, ob ich meine Unterlagen korrekt abgegeben habe. Wo kann ich nachfragen?
Alle Wählerinnen und Wähler, die unsicher sind, ob sie ihre Unterlagen korrekt abgegeben haben oder den Wahlschein möglicherweise falsch eingelegt haben, können sich telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt melden.
- Mo. - Fr. 7:30-12 Uhr
- Di. und Do. 13-18 Uhr
- Sa. 9 - 12 Uhr
Was heißt das für das Ergebnis des Bürgerentscheids?
Wie bei jeder Wahl gilt auch für den Bürgerentscheid: Zunächst werden alle Stimmen ausgezählt. Anschließend prüft das Regierungspräsidium Stuttgart das ermittelte Ergebnis. Dabei werden auch mögliche ungültige Stimmen überprüft. Wie bei jeder anderen Wahl ist das Ergebnis dann rechtsgültig, wenn dieses vom Regierungspräsidium bestätigt wurde.
Zum redaktionellen Fehler auf dem gelben Wahlschein haben wir bereits mit dem Regierungspräsidium gesprochen. Dieses hat uns empfohlen, die betroffenen Wählerinnen und Wähler schnellstmöglich zu informieren und sie auf die korrekte Vorgehensweise hinzuweisen. Diesem Hinweis kommen wir nun nach.
Büro des Oberbürgermeisters

