So wurde der Doppelhaushalt aktualisiert
Am Montag steht die Finanzplanung für die nächsten zwei Jahre auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Was ist seit der Einbringung des Doppelhaushaltes 2026/2027 passiert, welche aktuellen Entwicklungen gibt es? Wir geben einen Überblick.

Wohin soll in den kommenden beiden Jahren Geld fließen, welche Prioritäten und Schwerpunkte werden gesetzt? Darüber hat sich nicht nur die Verwaltung Gedanken gemacht, sondern auch der Gemeinderat. 56 Haushaltsanträge haben die Fraktionen im Zuge der aktuellen Haushaltsberatungen eingebracht.
Die Bandbreite ihrer vorgeschlagenen Änderungen reicht von verkehrsbezogenen Maßnahmen bis hin zu kulturellen und sozialen Anliegen – etwa der Optimierung von Ampelschaltungen, der Akquirierung leerstehenden Wohnraums, der Stärkung der Esslinger Erinnerungskultur oder einer stärkeren Präsenz gegen Vermüllung.
Die Stadtverwaltung hat alle Anträge bearbeitet, geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. In den vergangenen zwei Wochen wurden die Anträge in den entsprechenden Fachausschüssen vorberaten.
Es gibt Anträge, die von der Verwaltung abgelehnt werden, weil sie nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, nicht umsetzbar sind oder weil sie bereits erledigt wurden. Ein Beispiel für Letzteres ist die beantragte „Anpassung des Mitarbeiterzuschusses zum Deutschlandticket“. Aufgrund der Erhöhung des Deutschlandtickets auf 63 Euro im Monat hat die Verwaltungsspitze bereits beschlossen, den Eigenanteil der Mitarbeitenden zu erhöhen.
Was passiert mit den Haushaltsanträgen?
Andere Anträge werden hingegen von der Verwaltung aufgegriffen – komplett oder in veränderter Form. Ein Beispiel hierfür ist die beantragte Abschaffung der Mobilitätszentrale. Aufgrund der hohen Ausgaben und der geringen Auslastung wird die Verwaltung die Mobilitätsstation am Bahnhof prüfen und im kommenden Jahr einen Bericht zu den Bedingungen einer Schließung vorlegen.
In Sachen Stadtjubiläum lehnt die Verwaltung zwar die beantragte Kürzung des Budgets um 250.000 Euro ab. Es werden aber 25.000 Euro eingespart, um damit den ebenfalls beantragten Zuschuss für den Verein Wildwasser zu finanzieren.
Des Weiteren wird – wie beantragt – ein Neubürger-Willkommensgeschenk gestrichen und die Förderung des „Kabaretts der Galgenstricke“ für 2027 gesperrt. Zudem wird der Etat für das Kulturfestival „Stadt im Fluss“ gesenkt und damit ein einjähriger Modellversuch im Jahr 2027 finanziert, der einen höheren Zuschuss an Vereine für die Anmietung von Hallen- und Veranstaltungsräumen vorsieht.
Es gibt auch Anträge, die bewilligt werden und zunächst keine direkten finanziellen Auswirkungen haben. So soll zum Beispiel der Dicke Turm, wie beantragt, einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden - Führungen der EST sind bereits für das kommende Jahre geplant
Letztendlich wird der Gemeinderat über diese Vorschläge am Montag abstimmen. Eine Übersicht über alle Anträge findet sich unter ris-esslingen.de
Ist der Haushalt genehmigungsfähig?
Im Vergleich zum Entwurf des Doppelhaushalts ist es gelungen, das ordentliche Ergebnis in 2026 von rund minus 25 Millionen auf rund minus 17 Millionen und in 2027 von rund minus 2 Millionen auf rund plus 2 Millionen Euro zu verbessern. Das liegt daran, dass die Kämmerei zum Beispiel höhere Einnahmen bei der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie bei Schlüsselzuweisungen erwartet. Für eine Entlastung des Haushalts sorgt zudem das Sondervermögen des Bundes, durch das Esslingen knapp 50 Millionen Euro erhält. Über die Verwendung dieser Gelder wird in den kommenden Monaten beraten.
In der Folge müssen voraussichtlich deutlich weniger Kredite aufgenommen werden (43 statt 64 Millionen Euro), die Liquidität ist verbessert und der Schuldenstand wird nach heutigem Stand im Jahr 2030 bei 83,9 Millionen Euro anstatt 98,9 Millionen Euro liegen. „Wir können in der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember über einen genehmigungsfähigen Haushalt abstimmen“, sagt Stadtkämmerin Birgit Strohbach.
Wie geht es weiter?
Nach dem Beschluss des Doppelhaushalts 2026/2027 durch den Gemeinderat wird das Haushaltswerk durch die Kämmerei finalisiert und dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt. Bis die haushaltsrechtliche Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart eingeht und daraufhin die Haushaltssatzung auf der städtischen Homepage öffentlich bekannt gemacht werden kann, gilt ab 1. Januar eine gesetzliche Interimszeit mit entsprechend eingeschränkter Mittelbewirtschaftung.
Büro des Oberbürgermeisters
