Feuerwerksverbot an Silvester 2025 / Neujahr 2026
Bislang war das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester und Neujahr in der Esslinger Altstadt untersagt. Nach erneuter Prüfung der bundesgesetzlichen Vorgaben konnte das Gebiet nun ausgeweitet werden: Künftig gilt in der gesamten Innenstadt ein Verbot für Feuerwerk.
Die Grundlage für das Feuerwerksverbot besteht seit 2009. Damals wurde festgelegt, dass Feuerwerkskörper nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sondern auch in Bereichen mit Fachwerkhäusern nicht abgebrannt werden dürfen. In Esslingen umfasste dies bisher die historische Altstadt und die Esslinger Burg.
Für mehr Sicherheit an Silvester und Neujahr und auch aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bürgerschaft nach der letzten Silvesternacht wurde das Gebiet nun nochmals ausgeweitet: Der gesamte Bereich der Gesamtanlage Esslingen am Neckar mit den zahlreichen denkmalgeschützten und besonders brandempfindlichen Gebäuden ist nun in die Regelung einbezogen. Der Zutritt zum Kanonenbuckel, zur Burgstaffel und zum Seilergang wird aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Die Erweiterung erfolgte in enger Abstimmung mit der Feuerwehr Esslingen
Außerdem bitten wir darum, an Silvester und Neujahr auf Schulhöfen, Sport- und Spielplätzen kein Feuerwerk abzubrennen.
Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einer Geldbuße belegt werden.
Büro des Oberbürgermeisters
