Ein Parkausweis für 44 Kommunen im Kreis

Seit 1. Januar kann ein neuer Handwerkerparkausweis beantragt wird, der im gesamten Landkreis Esslingen gültig ist. Das baut nicht nur bürokratische Hürden ab, sondern erleichtert auch die tägliche Arbeit der Handwerksbetriebe.

Brigitte Länge und Christine Clement-Wiegand mit dem Handwerkerparkausweis

Wer Schreiner, Fliesenleger oder Heizungsbauer in Esslingen ist, arbeitet meist nicht nur in Esslingen, sondern hat auch Kundinnen und Kunden in Plochingen, Kirchheim/Teck oder auf den Fildern. „Bisher mussten die Betriebe bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine separate Ausnahmegenehmigung für das Handwerkerparken beantragen. Das war ein riesiger Aufwand“, berichtet Brigitte Länge, Leiterin des Ordnungs- und Standesamtes.

„Die Handwerkerschaft hat sich deswegen schon lange einen kreisweiten Handwerkerparkausweis gewünscht“, weiß Christine Clement-Wiegand, Leiterin des Amts für Wirtschaft. Zumal diese Ausnahmegenehmigungen oft unterschiedliche Regelungen beinhalteten: Während zum Beispiel in den einen Kommunen Handwerksbetriebe mit ihrem Sonderausweis in Fußgängerzonen einfahren durften, war dies in anderen Städten und Gemeinden nicht erlaubt. „Für den neuen einheitlichen Ausweis mussten deswegen auch gemeinsame verkehrsrechtliche Regelungen ausgehandelt werden“, erläutert Brigitte Länge.

Die Initiative für erste Gespräche kam aus der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen. Nach anderthalb Jahren Arbeit und vielen Besprechungen kann ein solcher Handwerkerparkausweis für den Landkreis Esslingen seit 1. Januar beantragt werden. „Das Handwerk ist eine tragende Säule unserer regionalen Wirtschaft. Mit dem Projekt schaffen wir eine spürbare Entlastung für Betriebe, die oft kurzfristig und an wechselnden Einsatzorten tätig sind“, sagte Landrat Marcel Musolf bei der offiziellen Vorstellung des Handwerkerparkausweises. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden im Landkreis bewerten alle Beteiligte als sehr gelungen – und als wichtiges Fundament für weitere Projekte.

Verbunden ist mit dem kreisweiten Handwerkerausweis übrigens auch eine Digitalisierung des Vorgangs, die nötige gemeinsame Plattform wurde von der Stadt Esslingen entwickelt. Der Ausweis kann über das Portal service-bw.de online beantragt werden. Dazu muss nur das Stichwort Handwerkerparkausweis sowie der Ort eingegeben werden.

Mit dem Handwerkerparkausweis kann ein Betrieb für die Dauer des Arbeitseinsatzes kostenfrei im Bereich von Parkscheinautomaten, von Parkscheibenpflicht, in verkehrsberuhigten Bereichen, in Bewohnerparkzonen, in Fußgängerzonen oder im Bereich mit eingeschränktem Halteverbot parken. Voraussetzung ist, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die Fahrzeuge müssen zudem als Service-, Montage- oder Werkstattwagen benötigt werden.

Auf einer Ausweiskarte können jeweils drei Kennzeichen eingetragen werden, allerdings kann die Karte nur abwechselnd genutzt werden. Der Ausweis ist in allen 44 Kommunen im Landkreis gültig und kostet 200 Euro für zwölf Monate. „Dank dieser Lösung können Handwerksbetriebe ihre Dienstleistungen vor Ort noch schneller und effizienter erbringen – ein Gewinn für alle“, sagt Kreishandwerksmeister Karl Bossler.

Bisher sind in Esslingen pro Jahr zwischen 250 und 300 Handwerkerparkausweise beantragt worden. Wie sich die Zahlen nun entwickeln, kann Brigitte Länge noch nicht einschätzen. In der ersten Woche der Einführung wurden allerdings schon 14 Ausweise beantragt.

Bereits im Februar wollen sich die Beteiligten des Landratsamtes sowie der Städte und Gemeinden zu einer ersten Feedbackrunde zusammenschalten. „Denkbar ist nicht nur eine Optimierung, sondern auch eine Ausweitung, zum Beispiel für den Bereich der Ambulanten Pflegedienste“, sagte Landrat Marcel Musolf.

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(Erstellt am 21. Januar 2026)