Stadt Esslingen erlässt Haushaltssperre

Bis Ende des Jahres gilt für die Stadt Esslingen eine Haushaltssperre. Anlass dafür sind sinkende Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Gesperrt sind daher ab sofort Mittel für Maßnahmen, die nicht absolut notwendig sind. Ausgaben für gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen sowie bereits laufende Investitionsprojekte sind davon ausgenommen.

Ansicht der Fassade des Neuen Rathauses
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Mit sofortiger Wirkung hat Oberbürgermeister Matthias Klopfer für die Stadt Esslingen eine Haushaltssperre verhängt. Diese gilt bis Ende des laufenden Jahres. Anlass dieser Maßnahme ist eine Information des Finanzamts zu den Vorauszahlungen der Gewerbesteuer, die am 22. August 2025 bei der Stadt Esslingen eingegangen ist. Demnach sinken die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 um weitere 12,3 Millionen Euro.

Eine solche haushaltswirtschaftliche Sperre ist ein gängiges Instrument des kommunalen Haushaltsrechts. Sie sorgt dafür, dass in wirtschaftlich unsicheren Zeiten nur zwingend notwendige Ausgaben geleistet werden. Erster Bürgermeister Ingo Rust erklärt: „Um angesichts unserer finanziellen Spielräume weiterhin handlungsfähig zu bleiben und gleichzeitig die notwendigen Aufwandsreduzierungen zu gewährleisten, benötigen wir nun dieses Instrument. Oberstes Ziel ist es, unsere städtischen Aufgaben weiterhin zu erfüllen.“

Viele Anpassungen der Steuerbeträge

Bislang ist das Jahr 2025 von vielen Anpassungen der Steuerbeträge durch das Finanzamt geprägt. Unter Berücksichtigung der jüngsten Information des Finanzamts belaufen sich die im Haushalt vermerkten Gewerbesteuererträge auf 76,6 Millionen Euro. Gegenüber dem ursprünglichen Planansatz von 94,7 Millionen Euro bedeutet das in Summe eine Verschlechterung um 18,1 Millionen Euro.

Gesperrt sind daher ab sofort Mittel für Maßnahmen, die zum jetzigen Zeitpunkt und bis Ende des Jahres nicht absolut notwendig sind. Zwingend und damit zulässig sind weiterhin alle Ausgaben, für die eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht oder die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen.

Ausgenommen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind Instandhaltungsaufwendungen im Hoch- und Tiefbau. Damit wird verhindert, dass ein wachsender Sanierungsstau die finanziellen Belastungen in den Folgejahren vergrößert. Die haushaltswirtschaftliche Sperre gilt auch nicht für bereits laufende Investitionsprojekte, wie beispielsweise die Schulbaumaßnahmen oder Brücken- und Straßenbaustellen.

Planung mit 10-Jahres-Schnitt

Grundsätzlich sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer von einer starken Schwankung betroffen. So bewegten sich diese in Esslingen in den vergangenen Jahren in einer Spanne zwischen 50 und 150 Millionen Euro. Daher plant die Stadt Esslingen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer immer mit dem Durchschnittsertrag der vergangenen zehn Jahre.

„Deshalb gehen wir für die derzeit beginnende Planung des neuen Doppelhaushalts 2026/2027 nicht davon aus, dass die Gewerbesteuer die Rekordwerte der vergangenen Jahre erreichen wird, sondern planen wie in den Vorjahren mit dem 10-Jahres-Durchschnitt“, sagt Erster Bürgermeister Ingo Rust. „Der anstehende Doppelhaushalt 2026/2027 ist eine große Herausforderung, die sicherlich auch bei uns wie in anderen Kommunen in der Region mit spürbaren Einsparungen einhergehen wird.“ So haben in den vergangenen Wochen bereits Ludwigsburg und Stuttgart Konsolidierungsprogramme angekündigt.

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(Erstellt am 26. August 2025)