Das ändert sich 2026 in Esslingen

Grundsteuer, Eintrittspreise oder Bewohnerparkgebiete: Im neuen Jahr ändert sich für die Esslingerinnen und Esslinger einiges. Ein Überblick:

Neue Eintrittspreise

Wer das Merkel’sche Schwimmbad, das Neckarfreibad oder das Hallen-Freibad Berkheim besuchen möchte, muss seit Januar einen höheren Eintritt bezahlen: Alle Tarife steigen um rund fünf Prozent. Das bedeutet unter anderem, dass Erwachsene im Merkel’schen Bad für 1,5 Stunden künftig 3,90 Euro statt bisher 3,70 Euro bezahlen. Der Familientarif erhöht sich von 8,50 Euro auf 8,90 Euro.

Auch in den Freibädern steigen die Preise moderat: Erwachsene zahlen künftig fünf Euro (bisher 4,80 Euro), Besucherinnen und Besucher mit ermäßigtem Preis drei Euro (bisher 2,90 Euro). Hintergrund der Preisanpassung ist das weiterhin hohe Defizit im Badebetrieb. Steigende Personal-, Energie- und Betriebskosten machen eine Tarifanpassung notwendig, um die Mehrkosten zumindest teilweise abzufedern. Die letzte Preisänderung erfolgte vor zwei Jahren.

Grundsteuer B

Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr eine Anpassung der Grundsteuer beschlossen. Bei der Grundsteuer B wird der Hebesatz leicht angehoben: von 245 auf 280 Prozent. Diese Erhöhung bedeutet aber nicht, dass die Stadt Esslingen dadurch mehr Geld einnimmt. Mit der im vergangenen Jahr vollzogenen Grundsteuerreform war eine Aufkommensneutralität verbunden: Die Kommunen sollten durch die Reform nicht mehr, aber auch nicht weniger einnehmen als zuvor. Da die Einnahmen durch die Grundsteuer in Esslingen 2025 jedoch unter dem Planansatz lagen, hat der Gemeinderat einer Anpassung zugestimmt

Die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen wurde hingegen auf null gesetzt, weil der Verwaltungsaufwand in keiner Relation zu den geringen Einnahmen steht.

Gebühren für Abwasser

Bereits im November vergangenen Jahres hat der Gemeinderat die Abwassergebühren für das Jahr 2026 verabschiedet. Demzufolge gibt es bei der Gebühr für Niederschlagswasser keine Änderungen. Diese verbleibt wie bereits 2024 und 2025 bei 0,83 Euro pro Quadratmeter angeschlossener, versiegelter Fläche.

Bei den Gebühren für Schmutzwasser beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung um 18 Cent. Statt vormals 2,44 Euro pro Kubikmeter werden nun 2,62 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser fällig.

Preise für Ökostrom

Zum 1. Januar hat die grünES GmbH, ein Unternehmen der Stadtwerke Esslingen, ihre Strompreise gesenkt. So wurde der Arbeitspreis für grünES-Ökostrom brutto um 2,55 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, der Grundpreis brutto um 23,53 Euro pro Jahr. Ein typischer Zweipersonenhaushalt mit einem Stromverbrauch von 2.500 kWh pro Jahr spart damit im Vergleich zum Grundversorgungstarif rund 81 Euro pro Jahr.

Den Strom der grünES GmbH, der zu 100 Prozent aus Wasserkraft stammt, wird ab 2026 auch bei der Stadt Esslingen verwendet – unter anderem für die Versorgung von städtischen Gebäuden, von Schulen und Kindergärten sowie für die Straßenbeleuchtung.

Parken digital bezahlen

An allen Parkscheinautomaten in Esslingen wird das Bezahlen künftig noch einfacher. Neben Bargeld und der Handy-App können dann auch Kreditkarten sowie digitale Bezahldienste wie Apple Pay und weitere Systeme genutzt werden. Neue, kontaktlose Kartenleser beschleunigen zudem den Bezahlvorgang.

Die Umstellung der Automaten soll bis Mitte Januar abgeschlossen sein. Mit der Modernisierung bleiben die Automaten technisch auf dem neuesten Stand und bieten komfortable Bezahlmöglichkeiten.

Bürgerausschüsse

Im Zuge der anstehenden Einwohnerversammlungen wird sich dieses Jahr die Zusammensetzung von vier Bürgerausschüssen ändern. Bereits am 16. April steht die Einwohnerversammlung in der Innenstadt an. Am 21. Mai folgt Oberesslingen, ehe Mettingen, Brühl und Weil am 12. November sowie Hegensberg, Liebersbronn, Kimmichsweiler Oberhof am 26. November den Abschluss bilden.

Wie aus den vergangenen Jahren gewohnt, werden die Themen für die Einwohnerversammlung sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Bürgerausschüsse im Vorfeld online gewählt. Vor Beginn der jeweiligen Einwohnerversammlung können Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile auch vor Ort abstimmen.

Bewohnerparken in der Innenstadt

Bereits im vergangenen Sommer stimmte der Gemeinderat einer Neustrukturierung des Bewohnerparkens in der Innenstadt zu. Aus bisher acht Bewohnerparkgebieten werden künftig drei. Damit stehen Bürgerinnen und Bürger statt der bisherigen, kleinteiligen Bewohnerparkgebiete in Zukunft drei große Zonen zur Verfügung, in denen sie flexibel parken können.

So werden die bisherigen Gebiete M, D und Teile von Gebiet E, die sich etwa von der Beutau bis zur Agnespromenade und hinüber in die Mettinger Straße erstrecken, werden künftig zum Bewohnerparkgebiet T. Die Gebiete S, F und ein Teilstück des Gebiets E in der Weststadt sowie die Gebiete R und B, die zwischen Berliner Straße und Vogelsangbrücke liegen, werden zum Bewohnerparkgebiet P. Unverändert bleibt das bisherige Bewohnerparkgebiet A, das die gesamte östliche Altstadt bis zum Charlottenplatz und Ebershaldenfriedhof umfasst. Umgesetzt wird die neue Struktur der Bewohnerparkgebiete in der Innenstadt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026.

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(Erstellt am 08. Januar 2026)