Juniorklassen erleichtern Start in Grundschule
Mit dem Beginn des aktuellen Schuljahres gibt es in Baden-Württemberg mit der Juniorklasse ein neues Angebot, um Kinder gezielt auf den Start in die Grundschule vorzubereiten.
Sie ersetzt die bisherigen Grundschulförderklassen. In Esslingen besuchen insgesamt 43 Kinder eine Juniorklasse an einer der derzeit beteiligten vier Grundschulen.
Ein zusätzliches Jahr vor der ersten Klasse
Die Juniorklasse ist eine Regelklasse in der Grundschule und wird auch als „Klasse 0“ bezeichnet. Sie richtet sich an schulpflichtige Kinder, die beim Übergang in die Schule noch Unterstützung in ihrer Entwicklung benötigen – etwa in den Bereichen Sprache, Kognition, Motorik sowie sozial-emotionale Entwicklung. Ziel ist es, die Kinder individuell zu fördern und ihnen anschließend einen erfolgreichen Start in Klasse 1 zu ermöglichen.
Vorgesehen sind Klassen mit 12 bis 20 Schülerinnen und Schülern, der Unterricht umfasst 25 Wochenstunden. Zum verbindlichen Bildungsprogramm gehören unter anderem Sprache, Mathematik, Motorik, Kreativität und die sozio-emotionale Entwicklung sowie die Themen Mensch, Umwelt und Natur. Damit ist die Juniorklasse mehr als eine neue Bezeichnung für die bisherige Grundschulförderklasse: Sie ist Teil einer weiterentwickelten Konzeption für den Übergang in die Grundschule. Die Kinder der Juniorklasse haben ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
In Esslingen gibt es aktuell vier Juniorklassen: an der Grundschule St. Bernhardt, der Grundschule Zell, der Pliensauschule und der Eichendorffschule. In den kommenden beiden Schuljahren soll das Angebot schrittweise erweitert werden und ist dann auch an der Grundschule Mettingen, der Katharinenschule, der Grundschule Lerchenäcker und der Herderschule vorgesehen. Von insgesamt 14 Esslinger Grundschulen soll so an mindestens acht eine Juniorklasse angeboten und damit eine gute Abdeckung im Stadtgebiet erreicht werden.
Umfassende Einschätzung entscheidet
Welche Kinder in eine Juniorklasse aufgenommen werden, entscheidet die Schulleitung der zuständigen Grundschule nach einer umfassenden Gesamtbewertung. In diese fließen unter anderem die Beobachtungen der Kooperationslehrkraft, gegebenenfalls der Sprachförderkraft sowie die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung ein. Bei Bedarf kann die Schule zusätzlich eine pädagogische Bewertung durchführen oder ein Gutachten des Gesundheitsamtes anfordern.
In den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 ist der Besuch der Juniorklasse freiwillig. Die Schulleitung kann ihn empfehlen, die Entscheidung über die Teilnahme liegt bei den Eltern. Ab dem Schuljahr 2028/2029 entscheidet die Schulleitung über den verpflichtenden Besuch.
Büro des Oberbürgermeisters
