Bäume und Sträucher rechtzeitig zurückschneiden

Die Stadt Esslingen erinnert alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie und Mieterinnen und Mieter daran, dass Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Besonders geeignet für den Rückschnitt ist die Vegetationsruhe, die von Anfang Oktober bis Ende Februar andauert.

Bäume, Hecken und Sträucher sind ein wichtiger Bestandteil des Esslinger Stadtbildes. Sie spenden Schatten, produzieren Sauerstoff und bieten Tieren einen Lebensraum. Doch wenn Äste und Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, stellen sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar.
Um diese gewährleisten, müssen über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen 4,50 Meter Durchfahrtshöhe freigehalten werden. Diese Regelung gilt ebenso für Wirtschaftswege und Grundstücke außerhalb bebauter Gebiete. Besonders wichtig ist der Rückschnitt in der Nähe von Verkehrszeichen und Ampeln, um deren Sichtbarkeit sicherzustellen. Auch Straßenbeleuchtung, Freileitungen und Wartungsschränke dürfen nicht durch Bewuchs verdeckt werden.
Die Verpflichtung zum Rückschnitt ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch der Baumbestand auf privaten Grundstücken muss regelmäßig kontrolliert werden, damit der öffentliche Verkehr nicht gefährdet wird. Die Ausführung der Rückschnittmaßnahmen empfiehlt sich während der Vegetationsruhe. Regelmäßige Erhaltungsschnitte sind auch in den Sommermonaten erlaubt, Verkehrssicherungsmaßnahmen jederzeit.                    

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(Erstellt am 03. November 2025)