Hinter den Kulissen der Waffenbehörde

Ob Jäger, Sportschütze oder Waffensammler: Am Team für Waffen- und Sprengstoffrecht des Ordnungsamtes kommt keiner vorbei. 

Gewehr geöffnet

Bei ihnen gleicht kein Arbeitstag dem anderen: Das zweiköpfige Team des Waffen- und Sprengstoffrechts der Abteilung Polizeibehörde des Ordnungsamtes der Stadt Esslingen hat ein abwechslungsreiches und nicht alltägliches Aufgabenfeld. „Vor allem die Vielfalt und die anspruchsvolle Rechtslage machen unseren Beruf so spannend“, betont die Mitarbeiterin, die seit zweieinhalb Jahren hier tätig ist. Ihr Alltag dreht sich um Menschen, die erlaubnispflichtige Waffen erwerben – oder abgeben müssen. „Wir arbeiten eng mit der Polizei zusammen und verwahren auch beschlagnahmte und sichergestellte Waffen“, ergänzt ihr Kollege. 
Die Zahlen: Bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden bei der Stadt Esslingen 3.066 Waffen registriert und 504 Waffenbesitzerinnen und -besitzer waren erfasst. „Den größten Teil stellen Jäger und Sportschützen dar, dazu kommen Sammler und Personen, die Waffen geerbt haben“, erklärt der Mitarbeiter. Er ist selbst Jäger und kennt die Hürden aus eigener Erfahrung. „Für den Jagdschein muss man eine umfangreiche Prüfung ablegen – wir nennen sie auch das grüne Abitur“, sagt er und lacht. 

Niemand fällt durchs Raster

Kleinkaliber: Entscheidend ist die Zuverlässigkeit und Eignungsüberprüfung. „Man darf zum Beispiel nicht stark kurzsichtig sein und keine schwere Behinderung oder psychische Erkrankung haben“, erläutert Brigitte Länge, Leiterin des Ordnungsamts. Die Antragstellenden sind verpflichtet, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß zu machen und persönlich zu erscheinen. „So machen wir uns ein eigenes Bild“, ergänzt die Sachbearbeiterin. Probleme gebe es selten – „Jäger und Sportschützen sind meist sehr gut vorbereitet“, betont ihr Kollege. Vor der Erteilung einer Waffenbesitzkarte laufe zusätzlich eine erweiterte Zuverlässigkeitsabfrage bei Zoll, Bundespolizei, Bundeszentralregister, Landeskriminalamt, Verfahrensregister und Verfassungsschutz. „Straftaten werden uns sofort gemeldet – heute fällt niemand mehr durchs Raster“, betont Brigitte Länge. Bevor die Erlaubnis erteilt wird, prüft die Waffenbehörde, ob ein rechtmäßiger Grund für den Waffenbesitz vorliegt – das sogenannte Bedürfnis. „Außerdem wird die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzerinnen und -besitzern regelmäßig – mindestens alle drei Jahre – erneut überprüft“, sagt der Mitarbeiter. 
Zu den Aufgaben des Duos gehören auch unangekündigte Kontrollen bei Waffenbesitzenden zu Hause: Dabei wird geprüft, ob Anzahl, Kaliber und Seriennummern der Waffen stimmen und ob sie ordnungsgemäß im Tresor lagern. Ist alles in Ordnung, wird eine Gebühr fällig. „Bei Verstößen werden Waffen sichergestellt und gegebenenfalls ein Widerruf der Erlaubnis eingeleitet“, erklärt die Mitarbeiterin. Eine Ordnungswidrigkeit liege beispielweise vor, wenn Munition außerhalb des Tresors aufbewahrt wird oder der Besitz von Waffen oder Waffenteilen nicht fristgerecht der Waffenbehörde gemeldet wurden. Eine Straftat liege hingegen vor, wenn verbotene Gegenstände vorgefunden oder mitgeführt werden: „Springmesser, Butterflymesser, Wurfsterne oder Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen– das kommt aber eher selten vor“, erzählt der Mitarbeiter.

Mehr kleine Waffenscheine

Während insgesamt weniger Waffen angemeldet werden, steige die Zahl der Kleinen Waffenscheine. „Man darf damit Schreckschusswaffen erwerben“, erklärt die Mitarbeiterin. Bis zum Stichtag Ende 2025 wurden bei der Stadt Esslingen 767 Kleine Waffenscheine ausgestellt. „Kritisch ist, dass immer mehr junge Menschen direkt nach dem 18. Geburtstag den Kleinen Waffenschein beantragen“, sagt Brigitte Länge. Für Polizeistreifen sei das problematisch: „Bei einer Kontrolle erkennt man nicht sofort, ob es eine echte oder eine Schreckschusswaffe ist.“ Ihr Fazit: „Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto besser.“ 
Den kleineren Teil der Waffenbesitzenden nehmen Erbinnen und Erben ein, die auf Dachböden alte, heute erlaubnispflichtige Waffen finden. Wenn sie nicht behalten werden, werden diese von den Mitarbeitenden abgeholt – mit Schutzweste, Gehörschutz und mobiler Entladestation. 
Am Ende landen die verwahrten Waffen übrigens beim Kampfmittelbeseitigungsdienst – und im Hochofen. 

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(Erstellt am 05. März 2026)