Digitaler Wohngeldantrag noch einfacher und sicherer

Die neue Anmeldung über die BundID ersetzt die Unterschrift.

Der digitale Antrag auf Wohngeld steht ab sofort in einer neuen Version zur Verfügung. Die wichtigste Änderung: Die Anmeldung ist künftig ausschließlich über die BundID möglich. Damit wird das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsniveau umgesetzt. 

Die sichere Anmeldung über die BundID ersetzt zugleich die handschriftliche Unterschrift im Antrag. Persönliche Daten werden damit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschützt. Auch der Antrag selbst wurde erweitert: Neben der Telefonnummer wird nun auch die E-Mail-Adresse abgefragt. Außerdem wird das Geschlecht der Haushaltsmitglieder erfasst.

Die BundID ist ein zentrales Online-Konto, mit dem sich künftig viele Behördengänge in ganz Deutschland digital erledigen lassen. Wer noch kein Konto hat, kann dieses online erstellen. Weitere Informationen dazu gibt es unter bundid.de.

Wer Wohngeld bekommen kann

Wohngeld unterstützt Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Wohnraum zu bezahlen. Für Mieterinnen und Mieter wird es als Mietzuschuss gewährt, für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss.

Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung. In der Regel wird Wohngeld für zwölf Monate bewilligt. Je nach Einzelfall kann der Zeitraum auch kürzer oder länger sein. Wer danach weiterhin Wohngeld benötigt, muss einen neuen Antrag stellen.

Besondere Regelungen für Studierende

Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn ihnen Leistungen nach dem BAföG zustehen. Das gilt auch, wenn sie tatsächlich kein BAföG erhalten, weil das eigene Einkommen oder das der Eltern zu hoch ist. Ein Wohngeldantrag ist jedoch möglich, wenn grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG besteht – beispielsweise wegen Überschreitens der Altersgrenze oder der Regelstudienzeit. 

Weitere Informationen zum Wohngeld und zur Beantragung sind unter dem folgenden Link zu finden:

Büro des Oberbürgermeisters

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

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Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2570

Esslingen auf

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(Erstellt am 28. September 2026)