Für die Briefwahl bleibt nur wenig Zeit

Ab dem 21. Januar werden in Esslingen die Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Bundestagswahl zugestellt. Die Briefwahlstelle öffnet erst Anfang Februar.

Stimmzettel wird in Wahlurne gesteckt
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Post für 55.411 Esslinger Bürgerinnen und Bürger: Ab dem 21. Januar werden die amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar versendet. Dieses Schreiben informiert die Wahlberechtigten unter anderem darüber, dass sie im Wählerverzeichnis stehen, in welchem Wahlraum sie ihre Stimme abgeben können und dass sie einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragen können. 

Was ist zu tun, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht kommt?

Die Wahlbenachrichtigung muss bis zum 21. Tag vor der Wahl, das ist der 2. Februar, zugestellt werden. Wer bis dahin kein Schreiben erhalten hat, kann sich an die Kommune wenden und zum Beispiel klären, ob es einen ordnungsgemäßen Eintrag im Wählerverzeichnis gibt. Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist in Esslingen von 3. bis 7. Februar in der Briefwahlzentrale in der Schickhardthalle (Altes Rathaus) möglich. Dort können die eingetragenen Daten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Wer seine Angaben für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dieser Zeit Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Dazu gibt es auf der städtischen Website eine öffentliche Bekanntmachung.

Was sollte durch den vorgezogenen Wahltermin beachtet werden?

Der knappe Zeitplan ist vor allem hinsichtlich der Briefwahl herausfordernd. Diese Form der Stimmabgabe wird immer beliebter: Bei den vergangenen Wahlen haben auf diese Weise mehr als 50 Prozent der hiesigen Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Doch dieses Mal bittet die Stadtverwaltung alle Wahlberechtigten darum, wenn möglich ihre Stimme direkt am Wahlsonntag abzugeben. Denn die Stimmzettel und Briefwahlunterlagen werden erst Anfang Februar zur Verfügung stehen. Das Eintüten und Versenden dieser Stimmzettel wird aufgrund der knappen Zeit nicht an einen externen Dienstleister vergeben, sondern von 350 freiwilligen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung übernommen. Trotzdem bleiben nur rund zwei Wochen Zeit, um die  Stimmzettel wieder zurückzuschicken.

Und wie beantrage ich die Briefwahl?

Um die Briefwahl zu beantragen, gibt es verschiedene Wege: Auf der versandten Wahlbenachrichtigung findet sich ein QR-Code, der per Smartphone eingescannt werden kann. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger die Briefwahl online auf der städtischen Website sowie per Mail oder per Post an das Wahlamt beantragen. Zudem kann die Briefwahl auch persönlich beantragt werden. 
Dazu hat ab Anfang Februar die Briefwahlstelle in der Schickhardthalle (Altes Rathaus) geöffnet. Aufgrund der kurzen Zeit wurden die Öffnungszeiten erweitert: Von montags bis freitags zwischen 7:30  und 12 Uhr, montags und mittwochs von 13 bis 15 Uhr, dienstags sowie donnerstags von 13  bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr kann dort nicht nur die Briefwahl beantragt, sondern auch direkt vor Ort gewählt werden. 
Da der Zeitraum zwischen der Versendung der Briefwahlunterlagen und dem Wahlsonntag sehr kurz ist, wird darum gebeten, dass die Wählenden ihre Unterlagen am besten selbst in der Briefwahlstelle abholen oder dort gleich ihre Stimme abgeben.

Welche Hilfe gibt es für sehbehinderte Wahlberechtigte?

Sehbehinderte oder blinde Menschen werden bei den Wahlen zum Beispiel durch Stimmzettelschablonen und Audio-Erklärungen unterstützt. Infos dazu gibt es auf der städtischen Website sowie beim  Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein (bbsvmk.de), der Ansprechpartner für die kommende Bundestagswahl ist.

Werden noch Helferinnen und Helfer benötigt?

Insgesamt werden in Esslingen am Wahlsonntag 600 Helferinnen und Helfer benötigt. Auch dieses Mal haben sich viele Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit beworben, sodass der Stadt genügend Personalressourcen zur Verfügung stehen. 

Büro des Oberbürgermeisters

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(Erstellt am 16. Januar 2025)