Wie es mit dem Bürgerentscheid weitergeht
Soll die Stadtbücherei im Bebenhäuser Pfleghof bleiben? Über diese Frage werden die Esslingerinnen und Esslinger bei einem Bürgerentscheid abstimmen. Im Verwaltungsausschuss wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und zudem ein Terminvorschlag für den Bürgerentscheid vorgestellt.
So wurde der Antrag am 29. September und damit innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung im Gemeinderat eingereicht. Die Initiative hat zudem eine klare Fragestellung und hinreichende Begründung für das Bürgerbegehren formuliert: „Am 30. Juni hat der Gemeinderat der Verlagerung der Stadtbücherei in die Objekte Zehentgasse 1 und Rathausplatz 14 zugestimmt. Wir halten aber den aktuellen Standort der Stadtbücherei in der Heugasse für eine Sanierung und Modernisierung der Stadtbücherei für besser geeignet.“
Die Initiative hat Oberbürgermeister Matthias Klopfer zudem 9.740 Unterstützerunterschriften übergeben. „Wir haben alle Unterschriften angeschaut und überprüft“, berichtete Brigitte Länge. Das Ergebnis: 8.312 Unterschriften sind gültig. Für das Quorum wären 4.736 gültige Unterschriften nötig gewesen. Mit dem Bürgerbegehren muss auch ein Kostendeckungsvorschlag eingereicht werden. Da sich das Bürgerbegehren allerdings auf den bereits am 19. Dezember 2022 gefassten Beschluss zur Sanierung des bisherigen Standorts bezieht, würden durch den Bürgerentscheid keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wenn ein Bürgerbegehren für zulässig erklärt wird, muss der Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten stattfinden. Diese Frist beginnt, sobald der Gemeinderat am 10. November endgültig über die Zulässigkeit entscheidet. „Wir schlagen den 8. März 2026 als Abstimmungstermin vor“, sagte Brigitte Länge. An diesem Termin wird auch die Landtagswahl stattfinden. Durch die gemeinsame Durchführung beider Wahlen können zusätzlicher Aufwand sowie Kosten eingespart werden – etwa durch den gemeinsamen Versand der Wahlbenachrichtigungen und -unterlagen sowie dadurch, dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nur an einem Sonntag eingesetzt würden.
Bei einem separaten Wahltermin würden zusätzliche Mehrkosten von rund 160.000 Euro entstehen. Da sich das Bürgeramt bis Ende Januar in der Schickhardt-Halle befindet, müsste bei einem früheren Abstimmungstermin zudem eine andere Räumlichkeit für die Abwicklung der Briefwahl gesucht werden. „Wir gehen auch davon aus, dass zwei kurz aufeinander folgende Abstimmungen für Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgen würden, etwa wenn die Wahlbenachrichtigungen im Abstand von drei Wochen versandt werden“, berichtete Brigitte Länge.
Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, müssen die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld schriftlich informiert werden. In einer Broschüre dürfen die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ihre Meinung zum Thema des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie Gemeinderat und Oberbürgermeister. Über die grundsätzliche Gliederung und Aufteilung besteht Einigkeit, konkret wird die Broschüre nach dem Gemeinderatsbeschluss am 10. November erarbeitet. Die Broschüre soll an alle Esslinger Haushalte verteilt und auf der städtischen Website veröffentlicht werden.
Die Verwaltung hat dem Verwaltungsausschuss die Durchführung eines dialogischen Bürgerbeteiligungsverfahrens empfohlen. Dieses Verfahren hätte eine Themensammlung, eine Online-Beteiligung, einen Austausch mit zufällig per Los ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern sowie eine Empfehlung dieses Bürgerforums beinhaltet. Ziel wäre es gewesen, den kommunalpolitischen und bürgerschaftlichen Diskurs um ein zusätzliches Meinungsbild der Bürgerschaft zu erweitern. Der Verwaltungsausschuss hat die dialogische Bürgerbeteiligung mehrheitlich abgelehnt.
Büro des Oberbürgermeisters
