Service und Anträge für die Esslinger Kulturszene
Das Kulturamt unterstützt die Esslinger Kulturszene, um gute Bedingungen für ein möglichst breites und lebendiges Angebot in der Stadt zu schaffen.
Projektförderung
Die Kulturförderung der Stadt unterstützt sowohl kulturelle Innovationen als auch nachhaltige Kulturarbeit. Sie können einen Antrag mit Kostenplan (s. unten) an das Kulturamt richten.
Für die Anträge gibt es pro Jahr zwei verbindliche Stichtage:
Stichtag für erstes Halbjahr: 30. September des Vorjahres
Stichtag für zweites Halbjahr: 31. März des Jahres
Bei Fragen zur Kulturförderung wenden Sie sich bitte an kulturamt@esslingen.de.
Kulturförderrichtlinie
Unterlagen zur Antragstellung
Antrag auf Projektförderung
Erläuterungen (PDF, 62 KB)
Kulturförderrichtlinien (PDF, 87 KB)
Vereinsförderung
Für ein aktives Vereinsleben in der Stadt unterstützt das Kulturamt Vereine, die keine Förderung durch ein anderes städtisches Amt erhalten.
In den Richtlinien zur Vereinsförderung durch das Kulturamt sind die Fördermöglichkeiten und weitere Möglichkeiten der städtischen Unterstützung für Vereine beschrieben und geregelt.
Erfüllt Ihr Verein die Förderrichtlinien können Sie mit dem Vereinsfragebogen die Vereinsförderung beantragen.
Der Vereinsfragebogen für das Jahr 2023 wird demnächst verschickt und an dieser Stelle digital zur Verfügung gestellt.
Institutionelle Förderung
Über die Aufnahme von Vereinen oder Kultureinrichtungen in die dauerhafte institutionelle Förderung entscheidet der Kulturausschuss gemäß den Förderrichtlinien.
Institutionelle Förderung im Kulturbereich
Richtlinien (PDF, 490 KB)
Stadt Esslingen am Neckar
Kulturamt
Stellv. Amtsleitung,
Abteilungsleitung
Stellv. Abteilungsleitung
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