Service und Anträge für die Esslinger Kulturszene
Das Kulturamt fördert Künstler:innen und Vereine, sowie Kulturprojekte und Kultureinrichtungen auf verschiedene Weise – finanziell, konzeptionell und durch Beratung. Mit seiner Unterstützung möchte das Kulturamt gute Bedingungen für ein möglichst breites und lebendiges Angebot in der Stadt zu schaffen.
Vereinsförderung
Die Vereinsförderung hat das Ziel, ein reges Vereinsleben, für das eine finanzielle Unterstützung der Stadt häufig unerlässlich ist, zu fördern. Vereine, die von anderen städtischen Ämtern keine Förderung erhalten, werden im Rahmen der entsprechenden Förderrichtlinie durch das Kulturamt unterstützt. In besonderer Weise sollen Kooperationen von Vereinen untereinander gefördert werden.
In den Richtlinien zur Vereinsförderung durch das Kulturamt sind die Fördermöglichkeiten und weitere Möglichkeiten der städtischen Unterstützung für Vereine beschrieben und geregelt. Erfüllt Ihr Verein die Förderrichtlinien können Sie mit dem Vereinsfragebogen die Vereinsförderung beantragen:
Typ | Name | Datum | Größe |
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Vereinsfragebogen 2024 Web (PDF, 331 KB) | 12.01.2024 | 331 KB | |
Richtlinien zur Vereinsförderung durch das Kulturamt ab 2023 (PDF, 90 KB) | 12.01.2024 | 90 KB | |
Anlagen 2024 zu den Richtlinien zur Vereinsförderung durch das Kulturamt (PDF, 606 KB) | 12.01.2024 | 606 KB |
Projekt- und Konzeptionsförderung
Für bemerkenswerte kulturelle Projekte kann das Kulturamt eine Projektförderung bereitstellen. Sie unterstützt sowohl kulturelle Innovationen als auch nachhaltige Kulturarbeit. Die Projektförderung kann von einzelnen Künstler:innen oder Projektgruppen beantragt werden. Es handelt sich um eine Fehlbetrags- oder Pauschalförderung. Ein Projekt kann nur einmal gefördert werden.
Mit der Konzeptionsförderung können auf Antrag Einrichtungen, Programme oder wiederkehrende Veranstaltungen unterstützt werden. Sie wird als Pauschalförderung für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren gewährt und kann einmalig verlängert werden. Mit der Konzeptionsförderung sollen Ideen Esslinger Kulturakteur:innen, Vereine und Einrichtungen unterstützt werden, die aufgrund ihres Zukunftspotenzials als in besonderem Maße förderwürdig eingestuft werden. Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung.
Für die Anträge gibt es pro Jahr zwei verbindliche Stichtage:
- Stichtag für erstes Halbjahr: 30. September des Vorjahres
- Stichtag für zweites Halbjahr: 31. März des Jahres
Institutionelle Förderung
Die Institutionelle Förderung hat das Ziel, die kulturelle Arbeit der geförderten Vereine und Einrichtungen nachhaltig zu ermöglichen. D. h. sie soll auskömmlich sein und das inhaltliche Ziel der Förderung durch die Förderung entsprechend erreichbar sein.
Über die Aufnahme von Vereinen oder Kultureinrichtungen in die dauerhafte institutionelle Förderung entscheidet der Kulturausschuss gemäß den Förderrichtlinien.
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