Grundschulen

Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Esslingen

Grundschulbezirke

Das Stadtgebiet Esslingen ist in feste Grundschulbezirke eingeteilt. Ein Kind besucht je nach Wohnort die festgelegte Grundschule.
Hier finden Sie den Grundschulbezirk für Ihre Straße und Hausnummer:

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Grundschulbezirk wechseln

Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Grundschulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen. Dies müssen Sie an der Grundschule Ihres Grundschulbezirks beantragen (Umschulungsantrag).

Hinweis: Für einen Wechsel an eine private Grundschule, müssen Sie keinen Grundschulbezirkswechsel beantragen. Sie können Ihr Kind dort einfach anmelden. Zusätzlich müssen Sie der Stamm-Grundschule einen Nachweis über die Anmeldung an der Privatschule vorlegen, den Sie von dieser Schule erhalten.

Weitere Informationen zum Schulbezirkswechsel:
Serviceportal Baden-Württemberg

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung
Schelztorstraße 46
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2253
Fax 0711 3512-3085

Schulwegpläne

Wir möchten, dass Ihre Kinder möglichst sicher zu Fuß ihre Schule erreichen können. Daher erstellen wir jährlich gemeinsam mit allen Grundschulen und der Polizei sogenannte Schulwegpläne. Jedes Jahr vor dem Einschulungstermin erhalten Sie den aktuellen Schulwegplan für Ihre Kinder. So können Sie gemeinsam mit ihren Kindern den Weg zur Schule üben.

Anmeldung

  • Für Grundschulen besteht keine freie Schulwahl.
  • Grundschüler besuchen je nach Wohnort die für sie zuständige Schule. 
  • In den Grundschulbezirken ist der Einzugsbereich der Grundschulen festgelegt.
  • Sie erhalten 1. Quartal (Januar bis März) des Jahres, in dem Ihr Kind eingeschult werden soll, eine Einladung zur Schulanmeldung für Ihr Kind.
  • Sie melden Ihr Kind an der Schule an, in deren Einzugsbereich Sie wohnen.

Grundschulförderklasse/Juniorklasse

In den vom Land eingerichteten Grundschulförderklassen werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, die eine besondere Betreuung und Förderung brauchen, auf den Schulbesuch vorbereitet.

Die Entscheidung, ob Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden, fällt in der Regel bei der Schulanmeldung. Ergeben sich schon vorher im Rahmen der Kooperation zwischen Grundschule und Kindertageseinrichtung Hinweise auf Entwicklungsverzögerungen, fließen diese in die Entscheidung mit ein.

Juniorklassen sind ein der ersten Klasse vorgeschaltetes Schuljahr an Grundschulen und ersetzen ab dem Schuljahr 2026/2027 die bisherigen Grundschulförderklassen.

Sie richten sich an schulpflichtige Kinder, die für einen erfolgreichen Start in die Grundschule noch gezielte Förderung brauchen. Insbesondere werden die Bereiche Sprache, Motorik, Wahrnehmung sowie sozial-emotional und kognitive Fähigkeiten gestärkt.
In kleinen Klassen (12 - 20 Kindern) und mit rund 25 Wochenstunden werden die Kinder gezielt gefördert.
In den ersten Jahren ist die Teilnahme nach Empfehlung der Schule noch freiwillig, ab dem Schuljahr 2028/2029 wird sie für förderbedürftige Kinder verbindlich.

Schulen mit Grundschulförderklassen/Juniorklassen

Grundschulen mit Vorbereitungsklassen

Im Unterricht in den Vorbereitungsklassen erwerben Schüler:innen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in allen Fächern Grundlagen in der deutschen Sprache.

Weitere Informationen:

Grundschulen in privater Trägerschaft

Betreuungsangebote

Die Stadt Esslingen am Neckar bietet an ihren Grundschulen zwei Formen der Schulkindbetreuung an. Das ist die Grundschulbetreuung an Halbtags-Grundschulen und die Freizeitpädagogik an Ganztags-Grundschulen.

Halbtags-Grundschule

Diese Grundschulen bieten alle Formen der Schulkindbetreuung an: 

Ganztags-Grundschule

Ganztags-Grundschule ab Schuljahr 2026/27 - Informationen zum Rechtsanspruch

Am 12. Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft. Damit wurde mit Beginn ab 2026 ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch

  • Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse grundsätzlich einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
  • Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt.
    Er beginnt mit der Klassenstufe 1.
  • Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Davon ausgenommen sind 20 Schließtage, die durch eine landesgesetzliche Regelung festgelegt werden.

Antworten auf häufige Fragen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung finden Sie in den FAQs.

Ferien

Weitere Informationen

Welche Fristen müssen wir einhalten?

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung
Schelztorstraße 46
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2253
Fax 0711 3512-3085

Wie sind die Aufnahmekriterien für die Grundschulbetreuung?

Die Stadt Esslingen ist bestrebt, im Grundschulbereich unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs nach§ 24 Abs. 4 SGB VIII bedarfsgerecht Betreuungsplätze anzubieten.

Liegen für die Schulkindbetreuung mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze nach festgelegten Kriterien vergeben.

Grundvoraussetzungen

  • In die Schulkindbetreuung werden nur Kinder mit einem Rechtsanspruch neu aufgenommen.
  • Der Betreuungsbedarf muss der Stadt Esslingen bis zum 15.03. jeden Jahres für das kommende Schuljahr mitgeteilt werden (Anmeldeformular).

Vergabekriterien

  • Kinder mit Rechtsanspruch, die bereits seit 1 Jahr auf der Warteliste stehen.
  • Kinder, deren Geschwister ebenfalls in der Schulkindbetreuung sind (zum Zeitpunkt der Aufnahme).
  • Kinder von Alleinerziehenden.
  • Kinder, bei denen eine sozialpädagogische Notwendigkeit vorliegt.

Über alle Plätze, die nach den oben beschriebenen Kriterien nicht vergeben werden können, entscheidet das Los.
Sind nach der Aufnahme der Kinder entsprechend der Vergabekriterien noch Plätze frei, dann können auch Kinder ohne Rechtsanspruch in der Reihenfolge der o. a. Kriterien aufgenommen werden.

Wie melde ich mein Kind für die Schulkindbetreuung an?

Gibt es eine Warteliste?

Die Stadt ist bestrebt, allen angemeldeten Schülern mit Rechtsanspruch einen Platz in einer Betreuungsgruppe zur Verfügung zu stellen. Liegen für die Schulkindbetreuung mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze nach den festgelegten Kriterien vergeben.

Kinder mit Rechtsanspruch können sich auf eine Warteliste setzen lassen oder erhalten auf Wunsch ein Schulkindbetreuungsangebot an einer anderen Schule (verbunden mit einem Schulwechsel).

Wichtig
Die Warteliste gilt nur für ein Schuljahr.
Kann während des laufenden Schuljahres kein Platz zur Verfügung gestellt werden, ist ein neuer Aufnahmeantrag zu stellen.

Wann wissen wir, ob es mit einem Platz geklappt hat?

Die Platzzusage, bzw. Absage erfolgt in der Regel bis Ende Juni.

Anmeldeunterlagen für das Schuljahr 2026/27

Download
Diese Formulare sind noch nicht barrierefrei.

Für Anmeldungen im laufenden Schuljahr wenden Sie sich bitte an unsere Eltern-Service-Stelle.

Eltern-Service-Stelle
Telefon 0711 3512-2683

Benutzungsordnung und Entgelte

Alle weiteren Informationen zum Angebot, zu den Aufnahmekriterien, zur Benutzungsordnung und den Entgelten für die Schulkindbetreuung finden Sie hier:

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Bitte sprechen Sie uns bei Problemen mit den Dateien gerne an: schulen@esslingen.de

Stadt Esslingen am Neckar

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung

Schule
Schelztorstraße 46
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-3479

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