Bürgerentscheid Stadtbücherei 2026 - Wahlrecht

Am 8. März 2026 entscheiden die Esslinger Bürgerinnen und Bürger durch einen Bürgerentscheid über den Standort der Stadtbücherei in Esslingen am Neckar.

Wahlrecht und Wählerverzeichnis

Ein Bürgerentscheid wird nach § 21 Gemeindewahlordnung (GmWO) regelt. Alles weiter zum Wahlrecht regelt das Kommunalwahlgesetz (KomWG). 

Wahlrecht zu einem Bürgerentscheid:

Bei einem Bürgerentscheid sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind und
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten (Stichtag 08.12.2025) mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet wohnen und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Wenn Sie für die Kommunalwahlen wahlberechtigt und bis zum 08.12.2025 mit Ihrem Hauptwohnsitz in Esslingen am Neckar gemeldet sind, werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Sollten Sie wahlberechtigt sein, aber bis 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

In dem Zeitraum vom  16.02.2026 bis zum 20.02.2026 liegt das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsichtnahme in der Briefwahlstelle im Alten Rathaus, Rathausplatz 1, Esslingen am Neckar aus. Jeder Wahlberechtige hat das Recht die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen (§ 6 KomWG). Einspruch erhoben werden kann nur innerhalb der öffentlichen Frist zur Einsichtnahme.

Wohnsitzänderung nach dem 8. Dezember 2025

Kehren Sie nach dem 8. Dezember 2025 in das Wahlgebiet für den Bürgerentscheid zurück, ist die oben genannte 3-Monats-Frist nicht gültig:

  • wenn Sie Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus dem jeweiligen Wahlgebiet weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben und
  • vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder Ihren Hauptwohnsitz in Esslingen am Neckar begründen.

In diesem Fällen müssen Sie bis spätestens 15. Februar 2026 (Eingangsdatum) beantragen, in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.Füllen Sie dafür den entsprechenden Antrag aus und senden diesen im Original dem Wahlamt zu. 

Stimmabgabe:

Sie stimmen beim Bürgerentscheid über die Frage ab:

Sind Sie dafür, dass die Esslinger Stadtbücherei im Bebenhäuser Pfleghof bleibt und der Gemeinderatsbeschluss für die Verlagerung der Stadtbücherei in die Objekte Zehentgasse 1 und Rathausplatz 14 (Umzug ins ehemalige Modehaus Kögel) aufgehoben wird?

Graphik mit einem angekreuztem Kreis Ja

Mit „Ja“ stimmen Bürgerinnen und Bürger, die sich für einen Verbleib der Stadtbibliothek in den jetzigen Räumen des Pfleghofs aussprechen.

Graphik mit einem angekreuztem Kreis Nein

Mit „Nein“ stimmen Bürgerinnen und Bürger, die sich für einen Umzug der Stadtbibliothek in das ehemalige Modehaus Kögel aussprechen.

Ordnungs- und Standesamt

Grundsatzangelegenheiten und Wahlen

Grundsatzangelegenheiten und Wahlen
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-3346
Briefwahlstelle, geöffnet ab 03. Februar 2025
Rathausplatz 1
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-3346
Fax 0711 3511553346

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