Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Das müssen Eltern und Sorgeberechtigte künftiger Erstklässler zum Schuljahr 2026/27 wissen, wenn sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wahrnehmen möchten.

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise in Kraft. Zum Start gilt er ausschließlich für Kinder der Klassenstufe 1 – also für alle, die nach den Sommerferien eingeschult werden. Um den Rechtsanspruch wahrzunehmen, müssen Erstklässler bis spätestens 15. März 2026 dafür angemeldet sein.

Wann und in welchem Umfang gilt der Anspruch?

Der Rechtsanspruch beginnt am ersten Schultag eines Erstklässlers, also am Tag der Einschulung nach den Sommerferien. Er gilt an Werktagen von Montag bis Freitag – gesetzliche Feiertage sind ausgenommen – und umfasst täglich acht Zeitstunden. Der Anspruch erstreckt sich auch auf die Schulferien. Davon ausgenommen sind vier Ferienwochen, das heißt 20 Schließtage.

Wie wird der Rechtsanspruch erfüllt?

Grundsätzlich wird der Rechtsanspruch zunächst durch den zeitlichen Umfang des Unterrichts an den Grundschulen sowie durch die Angebote der Ganztags-Grundschulen erfüllt. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen eine ergänzende Schulkindbetreuung, die bei Bedarf den achtstündigen Zeitrahmen vollends abdeckt. Es besteht allerdings keine Pflicht, an jeder Grundschule ein ganztägiges Angebot einzurichten. In solchen Fällen wird ein Schulwechsel an eine Ganztagsschule angeboten.

Was gilt für die Anmeldung?

Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen möchten, eine Verpflichtung zur Ganztagsbetreuung gibt es nicht. Damit Personal, Räume und Organisation geplant werden können, ist zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs eine rechtzeitige Anmeldung unbedingt erforderlich. Bis spätestens 15. März 2026 müssen Eltern oder sorgeberechtigte Personen dem Schulträger mitteilen, ob sie den Ganztagsanspruch im Schuljahr 2026/27 im schulischen Ganztagsbetrieb, in der Schulkindbetreuung oder in einer Kombination aus beidem wahrnehmen möchten.

Was kostet die Betreuung im Ganztag?

Der Schulunterricht an Halbtags- und Ganztags-Grundschulen sowie die Teilnahme am Ganztagsbetrieb einer offenen oder gebundenen Ganztags-Grundschule ist generell kostenfrei. Die Schulkindbetreuung ist dagegen immer kostenpflichtig: An einer Halbtags-Grundschule können Frühbetreuung, Grundschulbetreuung bis 14 Uhr beziehungsweise bis 16 Uhr, sowie Spätbetreuung hinzugebucht werden. An einer Ganztags-Grundschule können Kinder zusätzlich für Frühbetreuung und Spätbetreuung angemeldet werden.

Wie funktioniert die Ferienbetreuung?

Die Ferienbetreuung ist ein separates Angebot und wird in Esslingen vom Stadtjugendring organisiert. Dafür ist ebenfalls bis 15. März 2026 eine gesonderte Anmeldung nötig unter ferien-esslingen.de.

Wo gibt es weitere Infos?

Weitere Informationen erhalten Eltern und Sorgeberechtigte unter E-Mail an grundschulbetreuung@esslingen.de und unter dem folgenden Link:

Weitere Informationen

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(Erstellt am 05. Februar 2026)